Benutzungsordnung für die Bibliothek des Museums für Völkerkunde Hamburg
Die wissenschaftliche Bibliothek des Museums ist öffentlich zugänglich, die Ausleihe von Büchern jedoch eingeschränkt.
Die Ausleihe von Büchern erfolgt nur an die Mitarbeiter des Museums, sowie an das Lehrpersonal des Instituts für Ethnologie der Universität und die Studenten des Faches Ethnologie und Lateinamerika-Studien. Darüber hinaus können auch Inhaber einer Jahreskarte des Museums und die Mitglieder des Förderkreises “Freunde des Völkerkunde Museums Hamburg e.V.” Bücher aus der Bibliothek entleihen.
Jeder Entleiher benötigt eine Benutzerkarte. Zur Ausstellung dieser Karte sind dem Bibliothekspersonal der gültige Personalausweis (bzw. Pass und gültige Meldebestätigung), und gegebenenfalls der Studentenausweis vorzulegen. Studenten, die Ethnologie oder Lateinamerika-Studien im Nebenfach studieren, müssen eine Nebenfachbescheinigung des Instituts für Ethnologie/Lateinamerika-Zentrums vorlegen.
Die Leihdauer für Bücher beträgt 7 Tage. Die Leihfrist kann (auch telefonisch) einmal verlängert werden, soweit kein anderer Bedarf angemeldet wurde. Zeitschriften sind grundsätzlich nicht entleihbar.
Zur Benutzung außerhalb der Bibliothek dürfen Inhaber einer Benutzerkarte maximal 5 Titel entleihen.
Von der Ausleihe ausgeschlossen sind die vor 1950 erschienenen Bücher, die Zeitschriften, sowie alle Bücher, die einen entsprechenden Vermerk tragen. Auch die Bücher aus der Handbibliothek, die Bibliographien, Atlanten und alle Lexika sind nicht entleihbar. Aus Zeitschriften, die nach 1950 erschienen sind, darf bis auf wenige Ausnahmen kopiert werden.
Aus Büchern und Zeitschriften, die zwischen 1900 und 1950 erschienen sind, können durch das Bibliothekspersonal kostenpflichtige Kopien hergestellt werden.
Bei Überschreiten der Leihfrist wird eine Mahngebühr fällig, unabhängig davon, ob die Rückgabe schriftlich angemahnt wurde oder nicht. Diese Gebühr beträgt EUR 1,- pro Band und angefangene Woche, maximal EUR 25,- pro Leihschein. Wer die Leihfrist überzieht und Bücher trotz Mahnung nicht zurückbringt, wird von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Verstöße gegen die Benutzungsordnung.
Benutzer haben mit den Büchern pfleglich umzugehen. Wer einen Band beschädigt, beschmutzt, mit Eintragungen versieht oder verliert, ist in Höhe der Wiederbeschaffungskosten ersatzpflichtig. Zusätzlich fallen Verwaltungsgebühren an.
Bereits vorhandene Mängel in einem Buch müssen dem Bibliothekar mitgeteilt, bzw. durch ihn festgestellt werden.
Es ist nicht gestattet, entliehene Bücher an Dritte weiterzugeben.
Bei Überziehung, Beschädigung, Verschmutzung oder Verlust durch Dritte ist derjenige haftbar, der den Leihschein unterschrieben hat.
Versuchter oder vollendeter Diebstahl wird mit dem Ausschluss von der Benutzung der Bibliothek geahndet. Im Einzelfall behält sich die Stiftung vor, Strafanzeige zu stellen.
Mit dieser Benutzungsordnung sind alle früheren Bestimmungen für die Bibliothek des Museums für Völkerkunde Hamburg aufgehoben.







